Schulkonferenz

Auszug aus dem leb-hessen.de (Landeselternbeirat)

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrkräften und Eltern. Im Unterschied zu Schulelternbeirat und zur Gesamtkonferenz beraten, diskutieren und entscheiden in der Schulkonferenz Eltern und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen der Schule. Sie ist das zentrale Entscheidungsorgan, in dem Eltern mitwirken. Der Schulelternbeirat wählt die Elternvertreter aus der Schulelternschaft für die Dauer von 2 Jahren. Gewählt werden können alle Eltern, die ein Kind in der Schule haben. Das Amt eines Elternvertreters (Elternbeirat) ist keine Voraussetzung, um in die Schulkonferenz gewählt zu werden. Die Vertreter der Lehrkräfte werden von der Gesamtkonferenz gewählt.

Aufgaben → § 128 Hessisches Schulgesetz
Die Schulkonferenz hat die Aufgabe den Zusammenhalt und das gemeinsame Wirken aller an der Schule Beteiligten zu festigen, zu fördern und eine lebendige Erziehungsgemeinschaft zu entwickeln. Sie entscheidet z.B. über:

  • das Schulprogramm
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen.


Sie besteht an der GS Brachttal aus 5 Vertretern des Schulelternbeirats und 5 Vertretern des Lehrerkollegiums. Vorsitzender der Schulkonferenz ist die Schulleiterin.

Wahl vom 04.10.2023, Lehrkräfte

Frau Brigitta Göllner
Frau Theresia Alt
Frau Michaela Meyer
Frau Nathalie Schmidt
Frau Inga Trittel

Stellvertreter:innen:
Frau Marlen Kempa
Frau Bianka Mehnert

Wahl vom 01.11.2023, Eltern

Frau Horst
Frau Nagel
Frau Zimmer
Frau Blos
Frau Hensel

Stellvertreter:innen:
Frau Neis
Frau Aryobi
Frau Willenborg
Frau Jakob

Bitte teilen Sie uns im Textfeld kurz mit, warum Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann. Informieren Sie uns unbedingt, wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und schreiben Sie dazu, worum es sich handelt!