Mit dem Bus zur Schule

Liebe Eltern,

uns ist es ein Anliegen, dass Ihre Kinder sicher und sorgenfrei in die Schule bzw. nach Hause kommen. Verhaltensweisen im Bus sowie an den Bushaltestellen werden im Sachunterricht besprochen. Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Trotzdem möchten wir Ihnen wichtige Informationen zur Verantwortlichkeit beim Transport mit dem Bus geben.

Auftraggeber des Schulbusverkehrs ist der Schulträger, der Main-Kinzig-Kreis . Mit seiner öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht ist er gehalten, den Schulweg und die dazugehörigen Bushaltestellen sicher zu stellen. Für den eigentlichen Weg zwischen Wohnort und Schule obliegt den Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht über ihre Kinder.“ (DGUV)

Die Aufsichtspflicht der Schule beschränkt sich auf das Schulgebäude und das Schulgrundstück. Gehört die Bushaltestelle zum Schulgrundstück, besteht auch dort eine Aufsichtspflicht. Da die Busse im Linienverkehr unterwegs sind, sind auch
Stehplätze zulässig.

Wir sind gern bereit, Auseinandersetzungen, auftretende Probleme zwischen Kindern im Bus oder an den Bushaltestellen der Ortschaften mit den Kindern zu klären und verweisen auf die Einhaltung der Schulbusregeln bzw. der Regeln des sozialen
Umgangs miteinander.

Sollten diese Maßnahmen nicht reichen, müssen Sie Kontakt zum Busfahrer oder/und den Kreiswerken Gelnhausen aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
H. Born, Schulleiterin

Bitte teilen Sie uns im Textfeld kurz mit, warum Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann. Informieren Sie uns unbedingt, wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und schreiben Sie dazu, worum es sich handelt!