A-Z des Schulalltags

Frühausfsicht

Auch morgens werden die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof beaufsichtigt. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass die Frühaufsicht erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, also um 7.40 Uhr auf den Schulhof geht. Sollten Ihre Kinder schon vorher zur Schule kommen, sind sie nicht beaufsichtigt. Daher bitten wir die Eltern der Laufkinder, ihr Kind nicht zu früh zur Schule zu schicken. Zudem  bitten wir auch die Eltern, die ihr Kind ausnahmsweise zur Schule fahren müssen, dies zu bedenken.  

Sicher sind Sie bestrebt, Arzttermine (z.B. für Vorsorgeuntersuchungen) auf den Nachmittag zu legen, damit Ihr Kind morgens am Unterricht teilnehmen kann. Wir wissen aber auch und haben dafür Verständnis, dass einige medizinische Maßnahmen, zum Beispiel beim Kieferorthopäden nur vormittags vorgenommen werden.

Bitte informieren Sie uns, sobald ein solcher Termin feststeht, spätestens aber am Untersuchungstag mind. 15 Minuten VOR dem Unterrichtsbeginn Ihres Kindes. Wir sind verpflichtet, bei unentschuldigtem Nichterscheinen eines Schulkinds zu klären, ob das Kind betreut wird oder ob wir von einem Notfall ausgehen und die Polizei verständigen müssen. Zudem sind wir natürlich angehalten, den versäumten Unterricht unserer Schülerinnen und Schüler zu dokumentieren.

Zur Abmeldung können Sie uns ab etwa 7:30 Uhr telefonisch erreichen (06054/497), jederzeit können Sie uns eine E-Mail schreiben (gs-brachttal.Poststelle@schule.mkk.de) senden . Eine weitere schriftliche Bitte um Entschuldigung der Fehlzeit ist anschließend nicht mehr erforderlich.

Ausflüge und Klassenfahrten stärken das Selbstbewusstsein der Kinder („Ich bin einmal ohne Mama und Papa weg.“) und den Gemeinschaftssinn der Klassen bzw. der Fahrgruppe. Außerhalb der Schulmauern erlebt und erfährt man nicht alltägliche Dinge.

Da es während einer Fahrt oder eines Ausfluges immer einmal zu einem Zwischenfall kommen kann, der nicht unbedingt bedrohlich sein muss, der aber eine Teilung der Kindergruppe oder die gesonderte Beaufsichtigung einzelner Kinder erfordert, ist eine Begleitperson für eine Klasse notwendig. Auch Eltern  begleiten oft die Klassen bei Ausflügen oder Klassenfahrten.

Die Begleitpersonen sind, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt, über die Unfallkasse Hessen unfallversichert. Wichtig ist, dass sie von der Schulleitung eine schriftliche „Bestellung zur Hilfsaufsicht“ erhalten und unterschrieben haben und die angehängten Aufsichtsverordnungen beachten.

Auch Eltern, die bei Schulfesten oder Klassenfeiern zur Aufsicht und damit zur Sicherheit beitragen, sind durch die Unfallkasse Hessen unfallversichert. Bedingung ist auch hier wieder die „Bestellung zur Hilfsaufsicht.

Nach einem Erlass vom 12. Januar 2021
(Aktenzeichen: Z.3-821.100.000-00032)
gilt:

An Tagen, an denen durch hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht erheblich beeinträchtigt wird, können folgende Maßnahmen getroffen werden:
– Durchführung alternativer Unterrichtsformen (z. B.: an anderen Lernorten oder projektbezogener Unterricht)
– Verzicht auf Hausaufgaben
– Beendigung des Unterrichts nach der 5. Unterrichtsstunde (AGs, Förderunterricht, DaZ). Der Pflichtunterricht findet auch in der 6. Stunde statt, da wir ansonsten verpflichtet sind, eine Betreuung anzubieten. 

Sie werden informiert, wenn Ihr Kind aufgrund der Hitze früher nach Hause kommt. 

  • Die Entscheidung über die möglichen Maßnahmen trifft die Schulleiterin unter Abwägung vor allem pädagogischer und gesundheitlicher Gesichtspunkten.

Liebe Eltern,

immer wieder kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler nicht zum Unterricht erscheinen, ohne entschuldigt zu sein. In der Regel gehen wir davon aus, dass Sie vergessen haben, uns  mitzuteilen, dass Ihr Kind erkrankt ist, einen Arzttermin o.ä hat. Doch um sicher zu gehen, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts passiert ist, rufen wir Sie an. Sollten wir Sie nicht erreichen und der Grund des Fernbleibens Ihres Kindes für uns weiterhin unklar sein, sind wir verpflichtet, notwendigen Schritte zum Schutz Ihres Kindes einzuleiten und umgehend die Polizei zu benachrichtigen. 

Deshalb ist es so wichtig, dass Sie Ihr Kind zuverlässig krankmelden, wenn es nicht zur Schule gehen kann.

Um unnötige Aufregung und Polizeieinsätze zu vermeiden, möchten wie Sie hier informieren, wie und wann eine Krankmeldung Ihres Kindes erfolgen muss.

  1. Melden Sie Ihr Kind bis spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn krank (also spätestens um 7.40 Uhr vor Beginn   der   ersten Stunde und 8.25 Uhr vor  Beginn der zweiten Stunde).

Hierfür stehen Ihnen die folgenden Mitteilungswege zur Verfügung:

  1. Telefonisch (06054/497)
  2. E-Mail an die Schule (gs-brachttal.poststelle@schule.mkk.de)
  3. Kann Ihr Kind länger als zunächst von Ihnen angegeben nicht zur Schule
    kommen, kontaktieren Sie die Schule erneut, auch wieder vor Unterrichtsbeginn.
  4. Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne
    des § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) leidet.
  5. Gibt es Schwierigkeiten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, sprechen Sie mit Ihrem Kind ab, dass es Sie kontaktiert und melden Sie dann in der Schule, dass Ihr Kind sich verspätet. Nutzen Sie hierfür die oben genannten Kommunikationswege.

Um Missverständnisse zu vermeiden und tatsächlich für uns erreichbar zu sein, stellen Sie bitte sicher, dass die uns mitgeteilten Telefonnummern noch aktuell sind. Nutzen Sie den anliegenden Rückmeldezettel, um uns etwaige Änderungen mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Haike Born

Schulleitung

“ …………………………………………………………………………………………………

Wir haben das obige Schreiben zur Krankmeldung und zum unentschuldigten Fehlen unseres Kinds zur Kenntnis genommen und werden die dort angegebenen Wege zur Krankmeldung nutzen.

  • Bei den von uns angegebenen Notfallkontakten gibt es die folgenden Änderungen:

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Ort, Datum ________________________

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Unterschrift der Erziehungsberechtigten

Wie können wir Sie erreichen?
Da Kinder gerne rennen, toben, klettern, hüpfen usw. kommt es immer einmal wieder zu kleinen Verletzungen, die wir gerne mit Pflaster, Kühlbeutel und ähnlichem versorgen. Haben wir aber den Eindruck, dass eine ernstere Verletzung vorliegt, so rufen wir Sie als Eltern an und bitten, Ihr Kind abzuholen, um es zu Hause zu versorgen oder zum Arzt/ins Krankenhaus zu fahren.

Für diesen Fall sind wir auf Telefonnummern angewiesen, mit welchen wir Sie sicher erreichen können!

Sind Eltern nicht zu erreichen oder können sie aufgrund ihrer Berufstätigkeit zum Beispiel nicht zeitnah kommen, so werden wir bei entsprechenden Verletzungen oder Unwohlsein einen Krankenwagen anfordern. Sollte eine Einweisung ins Krankenhaus anstehen, so wird eine dem Kind bekannte Lehrkraft mitfahren. Wir versuchen Sie natürlich weiterhin zu erreichen.

Kommt er oder kommt er nicht?
Nicht nur im Winter bei Eis und Schnee, nach Unwettern und bei Hochwasser, sondern auch bei Unfällen oder Streiks der Busfahrer kann es sein, dass der sonst so zuverlässige Bus nicht kommt. Was tun?

In unserer Schulordnung haben wir festgehalten, dass kein Schulkind länger als 20 Minuten (bei Eis und Schnee: 15 Minuten) nach der vorgesehenen Abfahrtszeit warten muss. Dann kann es nach Hause gehen und ist für diesen Tag entschuldigt. Sind Sie nicht zu Hause, besprechen Sie bitte mit Ihrem Kind das weitere Vorgehen (Besuch der Nachbarn, Anruf bei den Eltern…). Sollte die Möglichkeit bestehen, einen Bus später zu nehmen und am Unterricht ab der zweiten Stunde teilzunehmen, so freuen wir uns natürlich. Eventuell ist die Zeit zwischen dem Warten, der Heimkehr nach Hause und der Abfahrt des nächsten Busses jedoch zu knapp. Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich, falls ein Bus ausgefallen ist und Ihr Kind deshalb nicht zur Schule kommen kann.

Manche Eltern meinen es sehr gut und fahren Ihr Kind trotz widriger Verkehrsverhältnisse oder im Falle eines Busfahrerstreikes zur Schule. Bitte bedenken Sie: Das Kind muss in der Regel nach Unterrichtsschluss wieder abgeholt werden. Falls viele Mitschülerinnen und Mitschüler fehlen, kann kein geregelter Unterricht stattfinden.

Verständlicherweise rufen etliche Eltern in der Schule an, wenn der Bus nicht kommt oder auch, wenn Ihr Kind nach Schulschluss auf sich warten lässt. Wir kümmern uns gerne darum und klären soweit wir können die Sache.

Bei verspäteten oder ausgefallenen Busfahrten wissen wir aber oftmals selbst nicht, wo sich der zuständige Bus aufhält bzw. um die Gründe der Verspätung bzw. des Ausfalls. Sicher bemühen wir uns um Information, aber häufig sind die Telefone bei den Kreiswerken zunächst einmal besetzt. So können wir meistens erst nach einer gewissen Zeit Auskunft geben.

Hat Ihr Kind morgens bei der Anfahrt zur Schule den Bus verpasst, so kann es möglicherweise mit dem nächsten fahren.  Eltern können ihr Kind natürlich auch mit dem Privatwagen bringen. Zur Not muss die Schülerin oder der Schüler zu Hause bleiben. Bitte informieren Sie uns dann zeitnah. (s.o.)

Hat ein Kind nach dem Unterricht den Schulbus nach Hause verpasst, so versuchen wir die Eltern zu erreichen, um ihnen den Sachverhalt mitzuteilen. Das Kind kann dann eventuell den Bus nach der sechsten Stunde nehmen oder – wenn dieser gerade verpasst wurde – bitten wir die Eltern, ihr Kind abzuholen.

Unser Schwimmunterricht findet im Hallenbad in Bad-Soden Salmünster statt. Dieses Bad ermöglicht uns einen Eintrittspreis, den der Main-Kinzig-Kreis als Schulträger zusammen mit den Fahrtkosten voll übernimmt. Die Fahrten zum Schwimmbad erfolgen mit dem Bus gegen 9:00 Uhr. Zurück kommen die Kinder in der zweiten Pause, was eine möglichst lange Schwimmzeit ermöglicht. Nähere Informationen erhalten Sie, wenn der Schwimmunterricht für Ihr Kind unmittelbar bevorsteht. 

Im Winter kann oft erst morgens gegen 7:00 Uhr entschieden werden, ob die Schulbusse bei winterlicher Wetterlage und schlechten Verkehrsverhältnissen fahren können oder nicht. Die Kreiswerke informieren die Schulleitung ggf. kurzfristig, wie die Beförderungsmöglichkeit für die Schülerinnen und Schüler aussieht. Erst dann kann die Schulleitung Entscheidungen treffen und informieren.
Generell gilt: Bei schlechten Verkehrsverhältnissen sollen die Schulkinder bis etwa 15 Minuten nach der offiziellen Abfahrtszeit an der Bushaltestelle warten. Kommt bis dahin kein Bus, können Sie nach Hause gehen und sind für den Unterricht entschuldigt.
Schülerinnen und Schüler, die von schulischer Seite eine Betreuung brauchen, nehmen wir natürlich gerne auf, wenn sie gebracht werden. Auch die eintreffenden Laufkinder werden von uns unterrichtet. Möglicherweise werden für diesen Tag kleine Klassengruppen zu einer Lerngruppe zusammen gefasst. Da an diesen Tagen viele Schulkinder fehlen, werden keine wichtigen Unterrichtsinhalte und – ziele behandelt.
Eine generelle Schulschließung aufgrund schlechter Verkehrsverhältnissen erfolgt nicht.

Manche Eltern meinen es sehr gut und fahren Ihr Kind trotz widriger Verkehrsverhältnisse zur Schule. Bitte bedenken Sie: Das Kind muss in der Regel nach Unterrichtsschluss auch wieder abgeholt werden. Meist fehlen viele Mitschülerinnen und Mitschüler, sodass kein geregelter Unterricht möglich ist. Es ergibt in diesen Fällen mehr Sinn, das Kind zu Hause zu lassen, zumal auch Autofahren bei Eis und Schnee nicht ungefährlich ist, wenn schon der Bus nicht fährt.

Bitte teilen Sie uns im Textfeld kurz mit, warum Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann. Informieren Sie uns unbedingt, wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und schreiben Sie dazu, worum es sich handelt!